[ Navigation beginnen ]>>Navigation überspringen[ Navigation beenden ]
Wählen Sie bitte eine Kategorie aus
Im Notfall zählt jede Minute

Erste Hilfe

Erste Hilfe ist einfach. Der ASB in Neustadt bietet daher regelmäßig Kurse und Lehrgänge an, die Grundlagen vermitteln und unterschiedliche Lebensbereiche berücksichtigen. Sehr gerne können Sie uns aber auch für individuelle Kurse anfragen. Wir kommen zu Ihnen nach: Neustadt, Sonnefeld, Weidhausen, Rödental und Sonneberg.

Sie haben Fragen?

In unseren FAQs finden Sie die Antworten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Welcher ist der richtige Kurs für mich?

Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer:innen und Führerscheinanwärter:innen

Der richtige Kurs für alle, die zukünftig erstmals die verantwortungsvolle Aufgabe als Ersthelfer:in im Betrieb übernehmen wollen oder bei denen die Grundausbildung oder eine Auffrischung länger als zwei Jahre zurück liegt.

Natürlich ist dieser Kurs auch im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann zum Führerscheinerwerb genutzt werden.

Erste-Hilfe-Fortbildung

Erste-Hilfe-Fortbildung ist der Auffrischungskurs für Ersthelfer:innen im Betrieb (Fortbildung für betriebliche Ersthelfer:innen), die ihr Wissen auffrischen wollen und deren letzter Grundkurs oder Auffrischungskurs maximal zwei Jahre zurückliegt.

Dieser Kurs ist nicht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann somit nicht zum Führerscheinerwerb genutzt werden.

Erste Hilfe bei Kindernotfällen

Kindernotfälle stellen häufig eine Herausforderung dar. Einerseits berühren uns kindliche Notfälle sehr, andererseits bestehen Unsicherheit und Angst, aufgrund der Besonderheiten des kindlichen Körpers, etwas falsch zu machen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, daher unterscheiden sich viele Maßnahmen. In unseren Lehrgängen „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ zeigen wir Ihnen, wie einfach Erste Hilfe am Kind ist. Lehrgangsinhalte sind: allgemeines Verhalten bei Notfällen, Atemstörungen (Pseudo-Krupp, Verschlucken, ...), Fieberkrampf, Bewusstlosigkeit und Herz-Kreislauf-Stillstand. Dieser Kurs ist nicht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann somit nicht zum Führerscheinerwerb genutzt werden.

Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Der Kurs Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen richtet sich speziell an Mitarbeiter:innen in Kindertagesstätten (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) sowie Grundschullehrer:innen und beinhaltet sowohl Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Säuglingen.
Dieser Kurs ist nicht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann somit nicht zum Führerscheinerwerb genutzt werden.


 

Erste Hilfe am Hund

Im Kurs Erste Hilfe am Hund werden die wichtigsten Inhalte vermittelt um im Notfall bei Ihrem Vierbeiner Hilfe leisten zu können. Diese Inhalte sind u.a. Normalwerte des Hundes, Wundversorgung, Transport, Mund zu Nase Beatmung uvm.
Dieser Kurs ist nicht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann somit nicht zum Führerscheinerwerb genutzt werden.

Erste Hilfe für Zweiradfahrer:innen

Im Kurs Erste Hilfe für Zweiradfahrer geht es speziell um die Themen die für Zweiradfahrer:innen wichtig sind wie z.B. Helmabnahme, Wundversorgung, Knochenverletzung und vieles mehr.
Dieser Kurs ist nicht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann somit nicht zum Führerscheinerwerb genutzt werden.

Kinder lernen Erste Hilfe

Der Kurs "Kinder lernen Erste Hilfe" ist für die Zielgruppen Kindergartenkinder, Grundschüler:innen und Schüler:innen weiterführender Schulen konzipiert und wird je nach Alter der Teilnehmenden vom Inhalt etwas angepasst. Ziel ist es so früh wie möglich Kentnisse und Fertigkeiten in Erste Hilfe zu vermitteln.
Dieser Kurs ist nicht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann somit nicht zum Führerscheinerwerb genutzt werden.

Sanitätshelferlehrgang und Sanitätsdienstlehrgang

Unser Sanitätshelferlehrgang (SHL) und der Sanitätsdienstlehrgang (SDL) vermitteln die für den Einsatz im Sanitätsdienst wichtigsten Inhalte. Der SDL baut inhaltlich auf dem SHL auf und kann erst nach erfolgreich abgeschlossenem SHL absolviert werden.
Dieser Kurs ist nicht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann somit nicht zum Führerscheinerwerb genutzt werden.

nicht das richtige dabei?

Sie haben nicht den richtigen Kurs gefunden? Dann sprechen Sie uns einfach an. Ob Notfalltraining in Arztpraxen oder "Erste-Hilfe-Fresh-ups" mit individuell gestateten Themen. Wir finden sicher den richtigen Kurs für Sie.

Wie kann ich mich zum Kurs anmelden?

Eine Kursteilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Auf der Informationsseite des entsprechenden Kurses finden Sie bei jeder Kursform einen Button „Termine und Anmeldung“, mit dem Sie zu unserem Online-Anmeldeformular gelangen. Nach dem Ausfüllen und Absenden dieses Online-Formulars erhalten Sie binnen 24h eine Anmeldebestätigung per E-Mail (sollte in Ihrem Posteingang keine Bestätigungsmail eingehen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner).

Was sollte ich zu einem Erste-Hilfe-Kurs mitbringen?

Falls Sie sich im Kurs Notizen machen wollen, bringen Sie bitte auch Schreibutensilien mit. Bitte beachten Sie zudem die Informationen bei der untenstehenden Frage „Wie kann ich meinen Erste-Hilfe-Kurs bezahlen?“ und „Welche Kleidung eignet sich für die teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs?“

Wie kann ich meinen Erste-Hilfe-Kurs bezahlen?

Selbstzahlende

Selbstzahlende müssen die Kursgebühr bei Kursbeginn vor Ort bar entrichten. Wir bitten darum, den Betrag passend mitzubringen. Eine andere Bezahlweise z.B. mit EC-Karte ist NICHT möglich.

ASB-Mitglieder:innen

Sind Sie ASB-Mitglied? Dann erhalten Sie jedes Jahr einen Gutschein, den sie wahlweise für eine Erste-Hilfe-Ausbildung, Erste-Hilfe-Fortbildung und Erste Hilfe bei Kindernotfällen, Erste Hilfe am Hund und bei einem Erste-Hilfe-Fresh Up einlösen können. Wenn Sie Ihren Gutschein zur Begleichung der Kursgebühr nutzen möchten, geben Sie im Formular bei der Online-Anmeldung Selbstzahler an und klicken unten auf Gutschein.  Den Online ausfüllbaren Gutschein finden sie hier. Bitte halten Sie hierfür Ihren ASB-Mitgliedsausweis bereit. Zum Kurs bringen Sie bitte den ausgefüllten Gutschein mit.

Teilnahme über Berufsgenossenschaften / Unfallkassen

Als anerkannte Ausbildungsstelle können wir vom ASB Kreisverband Coburg Land e.V. die Kursgebühr für betriebliche Ersthelfer direkt mit den Berufsgenossenschaften / Unfallkassen abrechnen. Dazu müssen Sie zum Kursbeginn Ihren BG-Anmeldebogen im Original vollständig ausgefüllt vorlegen mit

  • Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallkasse
  • Mitglieds- / Versicherungsnummer
  • Firmenstempel
  • Unterschrift Ihres Unternehmens und
  • Namen der Mitarbeiter*innen, die als Ersthelfer ausgebildet werden.

Bitte beachten Sie: Einige Berufsgenossenschaften verlangen mittlerweile eine vorherige Beantragung der Kostenübernahme. Bitte setzen Sie sich deshalb unbedingt vorher mit der für Sie zuständigen BG in Verbindung. Insbesondere betrifft dies aktuell folgende Berufsgenossenschaften und Versicherungsträger:

  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (kurz: BGW)
  • Kommunale Unfallversicherung Bayern (kurz: KUVB)
  • Bayerische Landesunfallkasse (kurz: Bayer. LUK)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Hier müssen Sie zwingend im Vorfeld eine Kostenübernahme beantragen. Dafür benötigen Sie unsere „Kennziffer der Ausbildungsstelle“. Diese erhalten Sie selbstverständlich jederzeit auf Anfrage, falls Sie diese nicht zur Hand haben. Eine Kursteilnahme ohne die jeweilige Kostenübernahme der zuständigen Berufsgenossenschaft / des Versicherungsträgers ist NICHT möglich! Bei Unklarheiten und Rückfragen helfen wir Ihnen gerne weiter (unsere Kontaktdaten finden Sie unten am Seitenende). Weiterführende Informationen zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger finden Sie zum Beispiel auf der Webseite der DGUV.

Gibt es ein Mindestalter für den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses?

Die Teilnahme an einem unserer Erste-Hilfe-Kurse setzt ein Mindestalter von 14 Jahren voraus. Eine Abrechnung mit der BG kann nur für Personen gewährleistet werden, die das 15,5 Lebensjahr überschritten haben.

Welche Kleidung eignet sich für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs?

Für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist bequeme, funktionale Kleidung ratsam. Denn wir machen viele praktische Übungen (auch auf dem Boden), bei denen die Bewegungsfreiheit durch die Kleidung nicht eingeschränkt sein sollte. Für entstehende Schäden an Kleidung oder anderen persönlichen Gegenständen übernehmen wir keine Haftung.

Muss ich an praktischen Übungen teilnehmen?

Die praktischen Übungen zur Ausübung von Erste-Hilfe-Maßnahmen sind ein wesentlicher Teil der Ausbildung und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Deshalb müssen grundsätzlich alle Kursteilnehmer:innen daran teilnehmen (ausgenommen im Falle nachweislicher gesundheitlicher / körperlicher Beeinträchtigungen). Bitte beachten Sie dazu auch die obigen Hinweise zur Kleidung.

Bekomme ich Unterlagen zu meinem Erste-Hilfe-Kurs?

Unser Erste Hilfe-Begleitbuch wird Ihnen am Ende des Kurses in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
 

Bekomme ich eine Teilnahmebescheinigung zu meinem Erste-Hilfe-Kurs?

Alle Teilnehmenden erhalten von uns eine Teilnahmebescheinigung zu dem besuchten Erste-Hilfe-Kurs. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie ohne Fehlzeiten an dem kompletten Kurs teilgenommen haben, da wir mit der Bescheinigung Ihre lückenlose Anwesenheit bestätigen.

Wie lange ist meine Teilnahmebescheinigung gültig?

Wenn Sie an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen, ist Ihre Teilnahmebescheinigung grundsätzlich unbegrenzt gültig. Für bestimmte Zwecke ist die Gültigkeitsdauer jedoch begrenzt (Fahrerlaubnisbehörde regelt dies in der Fahrerlaubnisverordnung).
Zum Beispiel müssen betriebliche Ersthelfer:innen gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften ihr Wissen innerhalb von zwei Jahren regelmäßig durch eine Fortbildung auffrischen. Sollten Sie also die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, informieren Sie sich bitte vorsorglich direkt dort.

Kann ich eine Ersatzbescheinigung bekommen, wenn ich meine Teilnahmebescheinigung verloren habe?

Wenn Ihre Kursteilnahme beim ASB Coburg Land nicht länger als 8 Jahre zurückliegt, können wir Ihnen gerne eine Ersatzbescheinigung ausstellen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für diesen zusätzlichen Aufwand eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erheben.
Die Ersatzbescheinigung muss zuvor per Mail oder telefonisch angefordert und dann vor Ort in unserem Verwaltungsgebäude Sonneberger Str. 25, 96465 Neustadt bei Coburg gegen Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments abgeholt werden. Versendungen per Post oder Mail sind nicht möglich.
Die Teilnahmebescheinigungen können zu unseren üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden.

Was passiert, wenn ich verspätet zum Kurs komme oder nicht die gesamte Kurszeit teilnehme?

Kommen Sie bitte rechtzeitig – am besten 15 Minuten vor Kursbeginn, damit wir gemeinsam pünktlich beginnen können. Die Unterrichtszeit ist gesetzlich vorgeschrieben, weshalb wir eine Teilnahmebescheinigung nur ausstellen dürfen, wenn die gesamte Unterrichtszeit besucht wurde.

Was, wenn ich den gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann?

Bitte melden Sie sich rechtzeitig ab, falls Sie den gebuchten Termin nicht wahrnehmen können.
Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) oder telefonisch anerkannt.
 

Kann ich zum Kurs eine:n Dolmetscher:in oder Betreuer:in mitbringen?

Falls Sie eine:n Dolmetscher:in mitbringen wollen, sprechen Sie dies bitte vorab mit uns ab, damit wir prüfen können, ob die Größe des Kursraums zusätzliche Personen zulässt (unsere Kontaktdaten finden Sie unten am Seitenende).
Grundsätzlich können Dolmetscher:innen kostenlos an unseren Kursen teilnehmen, erhalten aber keine Teilnahmebescheinigung.
Gleiches gilt, wenn Sie wegen einer körperlichen Einschränkung eine ständige Begleitperson benötigen.

Können wir für unseren Betrieb / unsere Einrichtung einen eigenen Kurs für unsere Mitarbeiter:innen buchen?

Ab einer größeren Gruppe (mindestens 10 und maximal 20 Teilnehmende) von auszubildenden Ersthelfer:innen oder wenn Sie einen individuell zusammengestellten Spezialkurs benötigen, kommen unsere Ausbilder:innen auch gerne zu Ihnen ins Haus.
Die Termine stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage an 6.0{jIrRhzT5fpqv/[*bSA&aiVJg?]#[r~~^T2WHWbkqZSyZy=zU7IpCX7SL{ und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Gerne beraten wir Sie vorab auch persönlich (unsere Kontaktdaten finden Sie unten am Seitenende).
Bitte beachten Sie: Die Kursdauer für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern im Betrieb ist mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten gesetzlich vorgeschrieben, zuzüglich Pausen (Frühstückspause 15 Minuten und Mittagspause mind. 30 Minuten), weshalb wir diese Kurse nicht kürzer anbieten dürfen. Auch sind gewisse Anforderungen an den Kursraum notwendig, hierzu beraten wir Sie sehr gerne.