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Ausbildung Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer:innen und Führerscheinanwärter:innen

Die Bescheinigung wird für betriebliche Ersthelfer:innen ausgestellt. Eine Schulung in betrieblicher Erste Hilfe gilt ebenso als Schulung gemäß § 19 Fahrererlaubnis-Verordnung.

Zielgruppe

Für betriebliche Erstehelfer:innen, Führerscheinerwerber:innen aller Klassen sowie Personen, die im Rahmen einer Berufsausbildung oder anderen Qualifikation eine derartige Ausbildung nachweisen müssen. Natürlich steht dieser Kurs auch allen anderen Interessierten offen.

Kurzbeschreibung

Dieses Seminar vermittelt alle Maßnahmen der Ersten Hilfe zur Rettung von Menschenleben in lebensbedrohlichen Situationen. Der Kurs gibt Informationen zu Unfällen und akuten Erkrankungen und hilft Anzeichen von Verletzungen richtig einzuordnen.

Inhalte sind unter anderem: Notruf, Blutstillung, Schlaganfall, stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Asthma, Schockvorbeugung, Vergiftung, Herzinfarkt, Verletzungen der Haut.

Gesamt: 9 Unterrichtseinheiten

Kosten

Die Teilnahmegebühr beträgt 65,00 Euro. Eine direkte Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften ist möglich.

Für den Führerschein

Der Erste Hilfe Kurs ist geeignet für Führerscheinerwerber:innen, welche gemäß §19 FeV an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen müssen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Im theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen werden den Teilnehmenden gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

Der Erste Hilfe Kurs für Führerscheinerwerber:innen ist grundsätzlich eine private Leistung und als Selbstzahler:in zu entrichten. Bitte bringen Sie die Gebühren möglichst passend mit!

Betriebliche Ersthelfende

Die Ausbildung für betriebliche Ersthelfer:innen werden von uns als ermächtigte Stelle durchgeführt.

Alle Mitgliedsunternehmen eines Unfallversicherungsträgers sind gemäß §§24ff DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet ausreichend geeignete betriebliche Ersthelfer:innen vorzuhalten. Ersthelfer:innen müssen von „geeigneten“ Stellen ausgebildet werden. Der ASB KV Coburg Land e.V. wurde von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. als eine solche zertifiziert. Grundsätzlich werden die Kosten der Ausbildung für die erforderliche Anzahl an betrieblichen Ersthelfern durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger übernommen. Wie viele Ersthelfer Sie vorhalten müssen erfahren Sie bei der jeweiligen Unfallkasse/Berufsgenossenschaft (BG).

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem ASB und der BG. Sie haben damit keinerlei Aufwand! Bitte beachten Sie jedoch, dass einzelne Berufsgenossenschaften - wie beispielsweise die BGW - vorherige Genehmigungsverfahren haben. Erkundigen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig im Voraus bei der zuständigen BG ob die Aus- bzw. Fortbildungskosten übernommen werden oder ob eigene Formulare genutzt werden müssen. In diesem gelangen Sie über den untenstehenden Button direkt zur BGW.

Ab einer Mindestteilnehmendenzahl von 12 Personen führen wir bei Ihnen gerne auch eine Inhouse-Schulung durch.

Sie können sich neben den Terminen über den Button "Anmeldung und Termine" direkt selbst für einen Kurs anmelden. Bitte wählen Sie zunächst aus ob Sie "Selbstzahler" oder "Arbeitgeber bzw. BG Teilnehmende" sind. Anschließend erscheinen die Felder zur Eingabe der persönlichen Daten.

Sollten Sie als ASB-Mitglied ihren Erste-Hilfe-Gutschein nutzen, wählen Sie bitte zunächst auch "Selbstzahler" aus. Als nächstes kann dann als Zahlungsweise "Gutschein" gewählt werden.