Wir bringen Sie ans Ziel
Der Fahrdienst des ASB ermöglicht Menschen mit Behinderung mehr Mobilität und Unabhängigkeit, damit sie am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.
Kontakt über Fahrdienstzentrale in Coburg, Tel.: 09561 / 10 000
Unter folgendem Link können Sie online Fahrten buchen:
http://www.asb-fahrdienstzentrale.de
Ihre Anfragen werden anschließend an unsere Fahrdienstleitungen weitergegeben.
Weitere Informationen zu unseren Angeboten auf einen Blick:
Liebe Fahrgäste,
angesichts der vielen Einschränkungen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir für medizinische Fahrten auch weiterhin für Sie da sind. Bei der Durchführung werden wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und zu Ihrem und den Schutz unserer Mitarbeiter hygienische Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Für Privatfahrten gilt: Die gesellschaftliche Teilnahme an Festen und Veranstaltungen ist derzeit untersagt und daher werden in diesem Zusammenhang auch keine Fahrten von uns durchgeführt.
Die häufigsten Fragen bzgl. der derzeitigen Situation und unserem Fahrdienst haben wir für Sie zusammengefasst.
Individueller Fahrdienst
Andere kommen nur an die Haustüre. Wir tragen Sie auch über die Schwelle.
Unser Fahrdienst ermöglicht Menschen mit Behinderung mehr Mobilität und Unabhängigkeit, damit sie am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.
Unser Service
Betreute Fahrten
Sollten Sie keine Betreuungsperson für die Fahrt haben, aber jemanden brauchen, sind unsere Mitarbeiter für Sie da.
Abholung
Wir holen Sie in Ihrer Wohnung ab. Wir helfen Ihnen aus dem Bett, die Treppen herunter und begleiten Sie, bis Sie im Fahrzeug sind.
Begleitung
Wenn Sie wünschen, kann unser Mitarbeiter auch während Ihrer Erledigung bei Ihnen bleiben.
Heimfahrt
Wir bringen Sie sicher in Ihre Wohnung zurück. Wir helfen Ihnen die Treppe hoch, beim Jacke und Schuhe ausziehen und auch aufs Sofa.
Transportmöglichkeiten
Wir können Sie mit oder ohne Rollstuhl transportieren. Gerne stellen wir Ihnen auch einen Rollstuhl für die Fahrt zur Verfügung. Wir transportieren Sie auch liegend und betreuen Sie während der gesamten Fahrt. Dieses Angebot ersetzt nicht den qualifizierten Krankentransport.
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen ambulante Fahrten zu Arztpraxen, zu Rehabilitationskliniken, ins Krankenhaus und zur Dialyse an. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Wir empfehlen die Kostenübernahme vor der Fahrt mit Ihrem Hausarzt und Ihrer Krankenkasse zu klären.
Des Weiteren bieten wir Ihnen auch Fahrten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben an (z.B. zu Festen/Veranstaltungen, zum Einkaufen etc.). Diese Kosten müssen privat beglichen werden.
Preise
Unsere aktuellen Preise für Selbstzahler können Sie gerne direkt bei uns erfragen.
FAQs:
Der Fahrdienst kann derzeit für Fahrten zu Arztpraxen, zu Rehabilitationskliniken, ins Krankenhaus und zur Dialyse genutzt werden. Üblicherweise diagnostiziert der Arzt eine medizinische Notwendigkeit hierfür. Bitte klären Sie in diesem Zusammenhang auch mit Ihrem Hausarzt und Ihrer Krankenkasse eine mögliche Kostenübernahme für den Transport durch Ausstellung einer Verordnung für Krankenfahrten und -transporte.
Um eine mögliche Ansteckung mit Krankheiten gering zu halten, werden zu Ihrem und dem Schutz unserer Mitarbeiter Hygienemaßnahmen getroffen. Diese hängen von Ihrem individuellen Gesundheitszustand ab. Damit entsprechend Vorkehrungen vorgenommen werden können, ist es daher notwendig sich vorher telefonisch (09568 / 929-217) mit dem Fahrdienst in Verbindung zu setzen.
Für alle Fahrgäste gilt die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes. Dies ist während der gesamten Fahrt unerlässlich.
Sollten Sie Verdacht haben, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben bzw. sollten Sie positiv auf Corona getestet worden sein, beachten Sie bitte die nachfolgende Frage.
Grundsätzlich ist auch ein Transport bei einer Infektion mit dem Corona-Virus möglich. Manchmal ist dies aber nicht sinnvoll, da die Gefahr groß ist, andere mit dem Virus zu infizieren. Zudem gibt es bspw. auch Arztpraxen die nicht auf die Behandlung von Corona-Infizierten ausgerichtet sind und daher die geplante Behandlung nicht durchführen. Damit wäre die Fahrt mit einem großen Aufwand für Sie verbunden und einem erhöhten Risiko für unsere Mitarbeiter sich dabei anzustecken.
Wir weisen daher ausdrücklich daraufhin: klären Sie einen Verdacht oder bestehende Infektion mit dem Corona-Virus mit Ihrem Hausarzt ab und informieren Sie bitte unseren Fahrdienst und Ihr Transportziel!
Eine Infektion mit dem Corona-Virus ist nicht immer symptomatisch, d.h. Symptome alleine geben nicht immer Auskunft darüber, ob sich jemand angesteckt hat oder nicht. Ebenso bedeutet eine Symptomatik nicht, dass es sich zwingend um eine Corona-Infektion handelt. Gegenwärtig kann nur durch eine Labortestung bestimmt werden, ob Sie mit dem Corona-Virus infiziert sind oder nicht.
Die nachfolgenden Symptome dienen daher lediglich als Indiz für eine Corona-Infektion. Zu diesen gehören:
- Fieber
- Trockener Husten
- Abgeschlagenheit
In manchen Fällen (wurde in China festgestellt):
- Atemproblemen
- Halskratzen
- Kopf- und Gliederschmerzen
- Schüttelfrost
manchmal auch Symptome, wie:
- Übelkeit
- Verstopfte Nase
- Durchfall
- Kurzzeitige Beeinträchtigung des Geruchs- und Geschmackssinns
Falls Sie diese Symptome, einen Verdacht auf Ansteckung oder ein positiv auf Corona-Virus getestetes Ergebnis haben, informieren Sie bitte vor Antritt der Fahrt unseren Fahrdienst und Ihr Fahrziel!
Derzeit gilt eine erhöhte Körpertemperatur als Indiz für eine Infektion mit dem Corona-Virus. Viele Ärzte, etc. lehnen eine Behandlung sofern diese nicht lebenserhaltend ist, zum Schutz ihrer Patienten und Mitarbeiter ab. Damit der weitere Transport entsprechend geklärt werden kann, werden durch den Fahrer die Körpertemperatur mittels Stirnthermometer gemessen.
- Der Fahrdienst desinfiziert nach jeder Fahrt die Fahrzeuge
- Während der Fahrt wird entsprechende Schutzkleidung getragen
- eine Person pro Fahrzeug wird transportiert
- Der Fahrdienst misst anhand eines Fieberthermometers die Körpertemperatur des Fahrgastes

Ansprechpartner

Jürgen Günther
Tel.: 09568 / 929-217
Fax: 09568 / 929-222
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechpartnerin

Heike Stumpe
Tel.: 09568 / 929-216
Fax: 09568 / 929-222
Liebe Eltern, lieber Kinder,
derzeit finden Fahrten unserer Behindertenfahrdienst-Linie für die Betreuung in Notfallgruppen statt. Mit den vom 05.05.2020 angekündigten Lockerungen des Bayerischen Staatsministeriums soll sich die Anspruchsgruppe der zu Betreuenden erhöhen.
Auch wenn von einem Regelbetrieb in der Schule noch nicht ausgegangen werden kann, hoffen wir, dass wir bald wie gewohnt alle uns anvertrauten Kinder sicher in die Schulen bringen können. In unseren FAQs finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch weiterhin telefonisch (Tel.: 09568 – 929 0) zur Verfügung.
Schulfahrdienst
Der ASB Coburg Land betreibt einen Schullinienfahrdienst für Kinder- ud Jugendliche mit Behinderung.
FAQs:
Die Organisation der Notfallbetreuung findet üblicherweise durch die Betreuungseinrichtung Ihres Kindes statt. Wir möchten Sie daher Bitten, sich mit dieser in Verbindung zu setzen.
Allgemein steht Die Notfallbetreuung laut Bayerischem Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales folgenden Personen zu:
- Erziehungsberechtigte die in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund betrieblicher oder dienstlicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist, oder
- eine Alleinerziehende oder ein Alleinerziehender erwerbstätig ist und aufgrund betrieblicher oder dienstlicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist, oder
- ein Erziehungsberechtigter als Abschlussschüler/-in gemäß Ziffer 2.4 der Allgemeinverfügung aufgrund der Teilnahme am Unterricht an einer Betreuung seines Kindes gehindert, oder
- Tagespflege
Voraussetzung der Notbetreuung ist, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden
Weitere Voraussetzung ist, dass das Kind:
- keine Krankheitssymptome aufweist: Dabei geht es nicht nur um Symptome einer Erkrankung an COVID-19, sondern um Krankheiten jeglicher Art.
Kranke Kinder gehören nicht in eine Kinderbetreuung/Schule!
- nicht in Kontakt zu Personen steht, welche sich mit dem Coronavirus infizierten haben bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und keine Krankheitssymptome aufweist, und
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme
Seit dem 16.03.2020 gibt es ein Betreuungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erbringen.
Das Betreuungsverbot wird ab dem 11.05.2020 gelockert. Hierbei soll wieder die Beschulung einzelner Klassen durchgeführt werden, aber der Regelbetrieb ist vorerst nicht vorgesehen.
Da die Regelungen von Förderschulen davon abweichen können, bitten wir Sie direkt in Kontakt mit der jeweiligen Schule zu treten.
Der Transport wird von der Schule geregelt.
- Schutzmasken sind zu tragen, auch von den Kindern
- Die Kinder werden im Fahrzeug in weitestmöglichen Abstand zueinander platziert, (d.h. Begleitpersonen auf Beifahrersitz). Ausnahme bei Kindern die sonst die Fahrsicherheit gefährden könnten
- Kinder die erkennbare Krankheitssymptome haben, werden von der Beförderung ausgeschlossen!
- Die Fahrer waschen sich vor und nach jeder Fahrt die Hände und desinfizieren diese
- Die Fahrzeuge werden regelmäßig desinfiziert; Lenkrad und Schalthebel nach jedem Fahrzeugwechsel.